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Verspiegelte Fenster erlaubt? Was Eigentümer und Mieter klären müssen

„Darf ich das überhaupt?“ ist die Frage, die bei Spiegelfolie fast immer vor der Frage nach der Folie steht. Ein pauschales Verbot für verspiegelte Fenster gibt es in Deutschland nicht. Kompliziert wird es an einer anderen Stelle: Je nachdem, ob Ihnen das Haus gehört, ob Sie Miteigentümerin in einer Wohnanlage sind, ob Sie zur Miete wohnen oder ob hinter der Scheibe gearbeitet wird, entscheidet jemand anderes mit. Dieser Beitrag sortiert, wer wann zustimmen muss – und welche Folie zu der jeweiligen Antwort passt.
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Verspiegelte Fenster: erlaubt, aber nicht überall gleich

Ein allgemeines Verbot für Spiegelfolie an Wohnungs- oder Bürofenstern gibt es nicht. Geregelt wird sie über Zuständigkeiten: die Eigentümergemeinschaft, der Vermieter, die Gemeinde mit ihrer Gestaltungssatzung, bei denkmalgeschützten Häusern die Untere Denkmalschutzbehörde. Und im Betrieb kommt der Arbeitsschutz dazu. Wer diese vier Stellen vorher abklopft, hat den unangenehmen Teil hinter sich, bevor die erste Bahn am Glas klebt.

Seit 19 Jahren beraten wir bei Folienmarkt.de Privatleute, Betriebe und öffentliche Einrichtungen zu Sicht-, Sonnen- und Schutzfolien. Der häufigste Ärger entsteht nicht durch die falsche Folie, sondern durch eine Zustimmung, die vorher niemand eingeholt hat. Vermieter, Verwaltung oder Behörde früh einzubeziehen erspart die Diskussion hinterher.

Hausfassade, deren obere Fenster den Himmel spiegeln, während die unteren den Blick in den Raum freigeben

Wer entscheidet über die Folie an Ihrem Fenster?

Die Antwort hängt daran, wem das Fenster gehört und wie stark sich die Außenansicht ändert. Fünf Fälle decken so gut wie alles ab.

Eigenheim: meist freie Hand, zwei Ausnahmen

Gehört Ihnen das Haus, entscheiden Sie über Ihre Fenster. Zwei Dinge sollten Sie trotzdem prüfen: einen Bebauungsplan oder eine Gestaltungssatzung, die für Ihr Baugebiet Vorgaben zur Fassade macht, und einen möglichen Denkmalschutz. Beides erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde, in der Regel mit einem Anruf. Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, redet zusätzlich die Untere Denkmalschutzbehörde mit – klären Sie das, bevor die Folie bestellt ist.

Eigentumswohnung: das Fenster gehört allen

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft zählen Fenster regelmäßig zum Gemeinschaftseigentum – auch wenn nur Sie dahinter wohnen. Verändert eine Folie die Außenansicht sichtbar, kann sie als bauliche Veränderung gelten. § 20 Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes formuliert das so: Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (bauliche Veränderungen), können beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden. Auf Deutsch: Sie brauchen einen Beschluss der Eigentümerversammlung, keinen Handschlag mit dem Nachbarn.

Mietwohnung: fragen und rückbaubar planen

Als Mieterin oder Mieter sollten Sie die Zustimmung des Vermieters vorab schriftlich einholen, wenn die Folie das Erscheinungsbild des Fensters von außen sichtbar verändert. Das erspart Streit über die Fassadenwirkung und einen möglichen Rückbau. Praktisch entschärfen lässt sich das durch die Wahl der Montageseite: Eine Innenfolie sitzt auf der Raumseite, lässt sich beim Auszug wieder abziehen und verändert die Fassade deutlich weniger als eine stark verspiegelte Außenfolie. Versprechen Sie dem Vermieter dabei keine spurlose Rückgabe: Ob Kleber am Glas bleibt, hängt von Produkt, Alter und Untergrund ab. Womit sich solche Reste abnehmen lassen, sagt der Herstellerhinweis zur jeweiligen Verglasung. Welche Folien in Mietobjekten sonst noch infrage kommen, steht in unserem Ratgeber zu Fensterfolien in der Mietwohnung.

Tipp: Schicken Sie dem Vermieter Produktname, Montageseite und den Hinweis, dass sich die Folie beim Auszug wieder entfernen lässt. Lassen Sie sich die Zustimmung anschließend schriftlich bestätigen – eine Anfrage allein ist noch keine.

Nachbarn und die Frage der Blendung

Eine stark reflektierende Fassade wirft Licht zurück. Steht das Nachbarhaus dicht gegenüber und trifft die Sonne Ihre Scheiben flach, kann das drüben als Blendung ankommen – im Wohnzimmer ebenso wie auf der Terrasse. Das ist kein Grund, auf Spiegelfolie zu verzichten, aber ein Grund, vorher hinzusehen: Welche Himmelsrichtung? Wie nah steht das Gegenüber? Wo landet das reflektierte Licht am Nachmittag? Bei sehr enger Bebauung ist eine schwächer verspiegelte Folie oft die klügere Wahl als die stärkste im Sortiment.

Arbeitsstätten: hier redet der Arbeitsschutz mit

Wird hinter der Scheibe gearbeitet, gilt zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung. Ihr Anhang verlangt in Nummer 3.5 Absatz 3, dass Fenster, Oberlichter und Glaswände unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der Art der Arbeitsstätte eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen. Daneben verlangt die Technische Regel ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ in Abschnitt 5.2 Absatz 1: Störende Blendung durch Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu minimieren. Dieselbe Regel behandelt in Abschnitt 4 die Sichtverbindung nach außen; die Anforderung selbst steht im Anhang der Arbeitsstättenverordnung unter Punkt 3.4, die Technische Regel konkretisiert sie nur. Eine vollflächig stark abdunkelnde Folie kann diese Sichtverbindung beeinträchtigen. Ob sie das im konkreten Raum tut, beurteilt die Fachkraft für Arbeitssicherheit, nicht der Folienshop.

Erlaubt heißt auch: verträgt Ihr Glas die Folie?

Blick aus einem hellen Wohnzimmer durch ein Isolierglasfenster in den Garten

Die zweite Erlaubnis erteilt kein Amt, sondern Ihre Verglasung. Jede Folie verändert, wie viel Sonnenenergie am Glas hängen bleibt. Die Scheibe wird wärmer, und in der Scheibe entstehen Spannungen. Wie kritisch diese zusätzliche Erwärmung ist, hängt von Folie und Verglasung ab. Entscheidend ist deshalb immer die Glasfreigabe, die beim jeweiligen Artikel steht.

Deshalb ist im Shop bei jedem Artikel hinterlegt, für welche Glasarten er freigegeben ist. Die Faustregel aus unserem Sortiment: Bei modernen Fenstern, die nach 1995 eingebaut wurden, nur Außenfolie. Einfachglas, klar oder getönt, verträgt beides. Doppelglas, Dreifachglas, Dachfenster, Schrägfenster, Überkopfverglasung sowie Sonnenschutz-, Sicherheits- und Wärmeschutzglas verlangen die Außenfolie.

Achtung: Im Konfigurator ist die Innenfolie voreingestellt. Bei modernen Fenstern ist sie nicht die richtige Wahl – prüfen Sie vor dem Bestellen bewusst die ausgewählte Montageseite und stellen Sie gegebenenfalls auf Außenfolie um. Speziell zum Dachfenster haben wir das im Beitrag zu Spiegelfolie auf Dachfenstern auseinandergenommen.

Außenfolien werden nach der Montage rundum mit transparentem Silikon versiegelt; das schützt die Kanten vor Feuchtigkeit und Witterung. Verbindlich ist die Garantiezeit, und die steht beim jeweiligen Artikel im Shop – bei der Spiegelfolie Silber 80 EX sind es sieben Jahre bei senkrechter und drei Jahre bei geneigter Montage.

Wie stark darf die Fassade spiegeln?

Die häufigste Sorge unserer Kundschaft ist nicht das Amt, sondern die Optik: Sieht mein Haus dann aus wie ein Bürogebäude? Das hängt allein davon ab, welche Stärke Sie wählen. Eine Folie mit 47 Prozent Lichtdurchlässigkeit fällt an der Fassade kaum auf; eine mit 1 Prozent macht aus dem Fenster einen Spiegel.

Für die Erlaubnisfrage ist das der wichtigste Hebel. Je schwächer die Verspiegelung, desto weniger verändert sich die Außenansicht – und desto kleiner wird die Diskussion mit Vermieter, Eigentümergemeinschaft oder Bauamt. Wer in einer engen Straße oder in einem sensiblen Umfeld wohnt, fährt mit einer mittleren Stärke meist besser als mit der stärksten Folie im Regal.

Wie eine Stärke wirklich wirkt, sieht man erst am eigenen Glas. Ein kostenloses Folienmuster ans Fenster gehalten beantwortet die Frage in wenigen Minuten – und lässt sich beim Vermieter oder in der Eigentümerversammlung herumreichen.

Spiegelnde Folien von hell bis extrem dunkel

Diese fünf Folien decken die Spanne unseres Sortiments ab, sortiert von hell nach dunkel. Die Spalte Montageseite ist für die Erlaubnisfrage die entscheidende: Innenfolien verändern die Fassade weniger und lassen sich beim Auszug wieder abziehen.

Spiegelnde Folien von hell nach dunkel
Folie Lichtdurchlässigkeit Reduzierte Strahlung am Glas Montageseite Passt, wenn …
Sonnenschutzfolien Silber 60 hell 47 % bis 56 % innen oder außen der Raum hell bleiben soll und sich die Fassade kaum verändern darf
Sonnenschutzfolien Silber 70 mittel 32 % bis 69 % innen oder außen Hitzeschutz gefragt ist, ohne den Raum abzudunkeln
Spiegelfolie Silber 80 EX stark 16 % bis 83 % nur außen der Spiegeleffekt deutlich sichtbar sein darf
Spiegelfolie Silber 90 EX sehr stark 10 % bis 90 % nur außen Hitze und Einblicke am Tag im Vordergrund stehen
Spiegelfolie Silber 99 EX extrem stark 1 % bis 99 % nur außen Serverräume oder sehr empfindliche Haut geschützt werden sollen

Alle fünf filtern bis zu 99 Prozent der UV-Strahlung. Die Garantiezeiten unterscheiden sich deutlich: Innenfolien liegen bei bis zu zehn Jahren, bei Außenfolien hängt die Zeit an Produkt, Ausführung und Neigung. Verbindlich steht sie beim jeweiligen Artikel im Shop – das ist die Zahl, auf die Sie sich berufen können.

Zuschnitt, Maße und Abrechnung

Silberne Spiegel- und Sonnenschutzfolien werden von der Rolle geschnitten und auf volle Meter abgerechnet. Für den Zuschnitt geben Sie das lichte Glasmaß abzüglich 4 Millimeter in Höhe und Breite an. Das lichte Glasmaß ist die sichtbare Glasfläche innerhalb der Dichtung; die vier Millimeter sorgen dafür, dass die Bahn hineinpasst, statt sich am Rahmen aufzustellen. Zuschnitte gibt es bis 300 Zentimeter und ausschließlich rechteckig; für alles darüber und für Sonderformen ist Meterware der Weg. Bei sehr breiten Scheiben fragen Sie die Bahnenbreite der gewünschten Folie vorab an – breitere Flächen werden mit mehreren Bahnen Stoß an Stoß belegt.

Abends kehrt sich der Spiegeleffekt um

Hausfassade in der Dämmerung mit von innen beleuchteten Fenstern und einer Außenleuchte an der Wand

Hier kippen die meisten Erwartungen. Der einseitige Spiegeleffekt lebt vom Helligkeitsunterschied: Solange es draußen heller ist als drinnen, spiegelt die Scheibe nach außen und Sie schauen ungestört hinaus. Sobald abends drinnen das Licht brennt, dreht sich das um.

Achtung: Reine Spiegelfolien wirken abends bei Innenbeleuchtung oft wie ein Fenster, durch das man wieder hineinschauen kann, außer man beleuchtet diese mit einer Lichtquelle von außen. Die Außenbeleuchtung muss dafür heller sein als das Licht im Raum. Wer abends unabhängig vom Licht blickdicht sein will, ist mit Milchglasfolien besser bedient – die deckenden Vollflächenfolien dieser Gruppe wirken rund um die Uhr.

Wie sich das an einer echten Fassade verhält, zeigt dieses kurze Video:

Ausführlich steht der Effekt im Beitrag Funktioniert Spiegelfolie auch nachts als Sichtschutz?

Montage: was Sie selbst schaffen

Bei den meisten Fenstergrößen ist die Montage Heimwerkerarbeit. Glas gründlich reinigen, auch in den Dichtungsfalzen. Folienmontageflüssigkeit großzügig aufsprühen, damit sich die Bahn noch verschieben lässt. Von der Mitte nach außen ausrakeln. Beim Nachschneiden 1 bis 1,5 Millimeter Abstand zum Rahmen lassen – direkt an der Kante geschnitten lösen sich die Ränder später am ehesten.

Wie lange das dauert, hängt von Größe, Anzahl und Zugänglichkeit der Glasfelder ab. Große Scheiben in Höhe, Dachfenster oder ganze Fassaden übernimmt auf Anfrage unser Montageservice; einen Außendienst, der zum Ausmessen vorbeikommt, gibt es nicht. Warum die Montageseite nicht Geschmackssache ist, steht im Beitrag zu Sonnenschutzfolie für Fenster.

Häufige Fragen zur Erlaubnis

Sind verspiegelte Fenster in Deutschland erlaubt?

Ein allgemeines Verbot gibt es nicht: Spiegelnde Folien an Wohn-, Büro- und Ladenfenstern sind grundsätzlich nicht untersagt. Ob Sie loslegen dürfen, entscheidet in der Praxis nicht das Gesetz, sondern die Zuständigkeit: bei Eigentum die Gemeinde mit Bebauungsplan, Gestaltungssatzung und Denkmalschutz, in einer Wohnanlage die Eigentümerversammlung, im Mietverhältnis der Vermieter und im Betrieb zusätzlich der Arbeitsschutz.

Darf ich als Mieter Spiegelfolie anbringen?

Holen Sie die Zustimmung des Vermieters ein, sobald sich die Außenansicht sichtbar verändert. Deutlich einfacher wird das Gespräch mit einer Innenfolie: Sie sitzt auf der Raumseite, verändert die Fassade weniger und lässt sich beim Auszug wieder abziehen. Klebereste sind je nach Produkt, Alter und Untergrund möglich; entfernen lassen sie sich nach Herstellerhinweis und nur mit Mitteln, die für die vorhandene Verglasung geeignet sind.

Was gilt in einer Eigentümergemeinschaft?

Fenster zählen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft regelmäßig zum Gemeinschaftseigentum. Eine Folie, die die Außenansicht sichtbar verändert, ist deshalb eine bauliche Veränderung. Nach § 20 Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes können solche Maßnahmen beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden. Sie brauchen also einen Beschluss der Eigentümerversammlung.

Braucht eine Spiegelfolie eine Baugenehmigung?

Das Bekleben einer vorhandenen Scheibe ist in aller Regel kein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben. Vorgaben können sich trotzdem aus einem Bebauungsplan, einer örtlichen Gestaltungssatzung oder dem Denkmalschutz ergeben. Diese drei Punkte klärt das Bauamt Ihrer Gemeinde für Ihre Adresse. Bei einem eingetragenen Denkmal ist die Untere Denkmalschutzbehörde zuständig, und dort gilt: erst fragen, dann bestellen.

Wie wirkt sich der Spiegeleffekt auf Nachbarn aus?

Eine stark reflektierende Scheibe wirft Licht zurück. Bei enger Bebauung und flach stehender Sonne kann das auf dem Nachbargrundstück als Blendung ankommen. Sehen Sie sich vorher an, wohin Ihre Fenster zeigen und wo das reflektierte Licht am Nachmittag landet. Steht das Gegenüber dicht, ist eine schwächer verspiegelte Folie die klügere Wahl als die stärkste im Sortiment.

Welche Folie ist im Mietobjekt die sichere Wahl?

Eine Folie mit möglichst viel Lichtdurchlass und dezenter Spiegeloptik, montiert auf der Innenseite. Die Sonnenschutzfolien Silber 60 hell mit 47 Prozent Lichtdurchlässigkeit oder Silber 70 mittel mit 32 Prozent lassen sich als Innenfolie bestellen. Eine Einschränkung bleibt: Innenfolien sind für Einfachverglasung vorgesehen. Bei Doppel- oder Wärmeschutzglas führt kein Weg an einer Außenfolie vorbei; die passenden Artikel stehen bei den Spiegelfolien. Klären Sie eine Außenmontage vorher mit Vermieter oder Verwaltung ab.

Nachgefragt: Spiegelfolie und die Frage nach der Erlaubnis

Woran scheitert eine Folie öfter – an Technik oder Zustimmung?

An der Zustimmung, und zwar mit Abstand. Technisch gibt es für die meisten Verglasungen eine passende Folie; entscheidend ist, vorher den Glastyp und die zulässige Montageseite zu kennen. Aber wir erleben regelmäßig, dass jemand bestellt, montiert und drei Wochen später Post von der Hausverwaltung bekommt. Das ist vermeidbar. Wer die Frage vorher überspringt, klebt hinterher die ganze Fläche noch einmal.

Und wenn die Eigentümerversammlung erst in vier Monaten tagt?

Dann setzen Sie den Punkt trotzdem auf die Tagesordnung – daran führt kein Weg vorbei. Was Sie in der Zwischenzeit tun können: mit der Verwaltung klären, ob eine dezente Innenfolie in Ihrem Fall überhaupt als optische Veränderung zählt. Falls ja, wartet auch sie auf den Beschluss. Falls nein, haben Sie eine Zwischenlösung und können nach der Versammlung immer noch auf die stärkere Außenfolie wechseln.

Bei Mietwohnungen raten Sie zur Innenfolie – warum?

Weil sie zwei Probleme gleichzeitig entschärft. Die Fassade sieht von der Straße aus fast unverändert aus, das nimmt der Diskussion mit dem Vermieter die Spitze. Und beim Auszug lässt sie sich abziehen. Ich sage aber immer dazu, dass am Glas Reste bleiben können – das hängt an Folie, Standzeit und Untergrund. Wer das offen anspricht, statt Rückstandsfreiheit zu versprechen, hat später keinen Ärger.

Der Nachbar beschwert sich über Reflexe. Was nun?

Erst einmal hinsehen, statt zu diskutieren. Wann tritt es auf, aus welcher Richtung, wie lange? Meistens ist es eine knappe Stunde am Nachmittag und betrifft ein bestimmtes Fenster. Dann reicht es oft, an genau dieser Scheibe auf eine schwächere Stärke zu wechseln. Für Rechtsfragen ist an dem Punkt eine Anwältin oder ein Anwalt zuständig, nicht der Folienhändler.

Im Büro kommt der Arbeitsschutz dazu – was ändert das?

Dass man nicht mehr nur nach Optik entscheidet. Die Arbeitsstättenverordnung will eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung, die ASR A3.4 will störende Blendung vermieden oder minimiert sehen. Gleichzeitig behandelt dieselbe Regel die Sichtverbindung nach außen. Eine sehr dunkle Folie kann also an einer Stelle helfen und an der anderen ein Thema aufmachen. Beurteilen muss das die Fachkraft für Arbeitssicherheit im konkreten Raum.

Glasbruch durch Folie: wie real ist die Gefahr?

Real genug, dass wir bei jedem Artikel hinschreiben, für welche Glasarten er freigegeben ist. Der kritische Fall ist die Innenfolie auf modernem Glas: Die Scheibe nimmt mehr Wärme auf, die Spannungen steigen. Für Einfachglas, klar oder getönt, sind die Innenfolien freigegeben; bei Doppel- und Wärmeschutzglas gehört die Folie nach außen. Welche Glasarten ein Artikel abdeckt, steht im Shop beim Produkt. Deshalb frage ich am Telefon als Erstes nach dem Baujahr der Fenster.

Was raten Sie jemandem, der morgen bestellen will?

Drei Dinge, in dieser Reihenfolge. Baujahr der Fenster klären, daraus ergibt sich innen oder außen. Zuständigkeit klären, also Vermieter, Verwaltung oder Bauamt. Und ein Muster bestellen, ans eigene Fenster halten und einmal von der Straße aus gucken. Wer das gemacht hat, weiß vorher, wie sein Haus danach aussieht.

Welche Kategorie die richtige ist, entscheidet die Verglasung. Fenster, die nach 1995 eingebaut wurden, verlangen die Außenfolie; bei Einfachglas, klar oder getönt, ist beides möglich. Wählen Sie deshalb gezielt die eine oder die andere Seite:

Interview-Fazit: erst klären, dann kleben

Für verspiegelte Fenster gibt es kein pauschales bundesweites Verbot. Die Arbeit steckt deshalb nicht im Verbot, sondern in zwei Fragen davor: Wer muss zustimmen, und was verträgt Ihr Glas? Wer beide vor der Bestellung beantwortet, bekommt Sichtschutz am Tag, weniger Hitze und eine Fassade, über die niemand diskutiert.

Quellen – Zustimmung, Arbeitsschutz und Blendung

Diese Fundstellen belegen die rechtlichen Angaben in diesem Beitrag.

1. Bundesamt für Justiz, Wohnungseigentumsgesetz

These: Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum brauchen einen Beschluss

Publikation: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG), § 20 Absatz 1

Belegte Aussage: Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (bauliche Veränderungen), können beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html

2. Bundesamt für Justiz, Arbeitsstättenverordnung

These: Fenster in Arbeitsstätten müssen eine Abschirmung gegen Sonneneinstrahlung ermöglichen

Publikation: Arbeitsstättenverordnung, Anhang Nummer 3.5 Absatz 3

Belegte Aussage: Fenster, Oberlichter und Glaswände müssen unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der Art der Arbeitsstätte eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/anhang.html

3. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2023

These: Störende Blendung durch Sonneneinstrahlung ist zu begrenzen

Publikation: ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“, Abschnitt 5.2 Absatz 1

Belegte Aussage: Störende Blendung durch Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu minimieren.

Weiter belegt: Abschnitt 4 derselben Regel trägt die Überschrift „Sichtverbindung nach außen“.

Quelle: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-4.pdf

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, nach § 20 Absatz 1 WEG zu beschließen oder durch Beschluss zu gestatten. Für Arbeitsstätten verlangt der Anhang der Arbeitsstättenverordnung in Nummer 3.5 Absatz 3, dass Fenster, Oberlichter und Glaswände eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen. Die ASR A3.4 konkretisiert, dass störende Blendung durch Sonneneinstrahlung zu vermeiden oder zu minimieren ist, und behandelt daneben die Sichtverbindung nach außen.