Brauche ich für Autofolien eine ABE oder ABG und worauf muss ich bei der Eintragung achten

Wenn Menschen mich anrufen und nach einer neuen Tönungsfolie für ihr Fahrzeug fragen, kommt fast immer dieselbe Frage: Brauche ich dafür eigentlich eine Genehmigung? Nach über 18 Jahren im Umgang mit Glas, Folien und der StVZO weiß ich, wie verunsichernd Begriffe wie ABE, ABG oder Allgemeine Bauartgenehmigung wirken können. Gleichzeitig drohen bei Fehlern Bußgeld, Punkte in Flensburg oder im schlimmsten Fall der Verlust der Betriebserlaubnis. In diesem Beitrag ordne ich für Sie ein, wann Unterlagen wirklich nötig sind, was hinter den Kürzeln steckt und worauf Sie bei der Eintragung achten sollten, damit Ihre getönten Autoscheiben nicht nur gut aussehen, sondern auch rechtssicher sind.

Warum die Frage nach ABE und ABG bei Autofolien so wichtig ist

Brauche ich für Autofolien eine ABE oder ABG und worauf muss ich bei der Eintragung achten – diese Frage stellt sich fast jeder, der seine Autoscheiben tönen oder eine Folierung am Fahrzeug vornehmen lassen möchte. Die StVZO, vor allem der Paragraf 22a, regelt sehr genau, welche Folie an Windschutzscheibe, Seitenscheiben und Heckscheibe zulässig ist. Gerade bei Tönungsfolien für getönte Scheiben im hinteren Bereich, beim Car Wrapping oder beim Bekleben von Glasflächen ist entscheidend, ob eine Allgemeine Betriebsgenehmigung oder Allgemeine Bauartgenehmigung vorliegt und wie der TÜV das bewertet. Wer hier unbedacht folieren lässt oder ohne Kopie der ABG unterwegs ist, riskiert Bußgeld, Punkte und Diskussionen bei der nächsten Kontrolle.

Brauche ich für Autofolien eine ABE oder ABG und worauf muss ich bei der Eintragung achten – Bild 1

Autofolien rechtssicher nutzen: Design, Komfort und Gesetz im Einklang

Sommer, Stau, die Sonne steht tief – und Sie merken, wie die Hitze im Fahrzeug ansteigt, laut RW-Folierung. Vielleicht kennen Sie auch die Blicke an der Ampel, wenn andere direkt in Ihren Innenraum schauen. In genau solchen Situationen denken viele Autofahrer über das Tönen der Autoscheiben nach. Spätestens dann taucht die Frage auf: Wie bleibe ich rechtlich auf der sicheren Seite und was bedeutet das für die Eintragung?

Seit über 18 Jahren begleite ich Projekte rund um Glasdesign, Fahrzeugfolierung und Schutzfolien. In dieser Zeit habe ich unzählige Diskussionen mit TÜV-Prüfern, Werkstätten und Fahrzeughaltern geführt. Aus dieser Praxisperspektive zeige ich Ihnen, worauf es bei der Frage „Brauche ich für Autofolien eine ABE oder ABG und worauf muss ich bei der Eintragung achten?“ wirklich ankommt – verständlich, ohne Juristendeutsch und mit einem klaren Ziel: Sie sollen Ihr Fahrzeug genießen, ohne Stress mit der StVZO, dem TÜV oder möglichen Bußgeldern.

Wenn Sie Ihr Auto folieren, möchten Sie mehr als nur eine optische Spielerei, nach Analyse von Armolan. Somit wünschen Sie sich Privatsphäre, Sonnenschutz, UV-Schutz und ein stimmiges Design. Gleichzeitig soll die Betriebserlaubnis erhalten bleiben. Genau hier setzt der Unterschied zwischen ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) und ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) an – und entscheidet, ob eine Eintragung nötig ist oder nicht.

Was bedeutet ABG statt ABE bei Tönungsfolien für Autoscheiben?

Früher war häufig von der ABE die Rede, wenn es um Zubehör am Fahrzeug ging. Für moderne Tönungsfolien ist heute die ABG – Allgemeine Bauartgenehmigung der zentrale Begriff. Sie ist das Prüfsiegel, das Ihnen zeigt: Diese Folie wurde nach den Vorgaben der StVZO getestet und zugelassen.

Praktisch bedeutet das: Eine ABG-zertifizierte Tönungsfolie trägt eine eingelaserte Kennzeichnung, meist alle 50 cm auf der Innenseite. Zusätzlich erhalten Sie eine Kopie der ABG, die Sie im Fahrzeug mitführen. Damit entfällt in der Regel eine Einzelabnahme beim TÜV.

  • ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis): Heute bei Autofolien kaum noch relevant, eher bei kompletten Fahrzeugtypen oder bestimmten Bauteilen.
  • ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung): Aktuelles Standard-Prüfzeichen für Autoscheiben-Tönungsfolien nach § 22a StVZO.
  • Vorteil der ABG: Keine zusätzliche Eintragung, solange Sie die Vorgaben einhalten.

Wenn Sie sich also fragen: „Brauche ich für Autofolien eine ABE oder ABG und worauf muss ich bei der Eintragung achten?“, lautet die ehrliche Antwort aus der Praxis: Für hochwertige Tönungsfolien ist die ABG entscheidend, nicht die ABE.

Wann ist eine Eintragung wirklich notwendig – und wann nicht?

Viele Fahrzeughalter sind verunsichert, weil sie unterschiedliche Aussagen hören. Werkstatt, Bekannte, Internetforen – jeder scheint etwas anderes zu wissen. Aus meiner Erfahrung lässt sich das Thema klar strukturieren.

In der Regel brauchen Sie bei ABG-Folien keine Eintragung beim TÜV, solange Sie:

  • eine gültige Allgemeine Bauartgenehmigung für die Folie haben,
  • die Folie nur auf den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe einsetzen,
  • die Montage fachgerecht erfolgt und die ABG-Nummer sichtbar bleibt.

Anders sieht es aus, wenn Sie gegen die StVZO verstoßen. Dann kann die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erlöschen. Typische Fehler sind:

  • Tönungsfolie auf der Windschutzscheibe (außer zulässiger, schmaler Sonnenblendstreifen).
  • Zu dunkle Folien auf den vorderen Seitenscheiben, die die Sicht einschränken.
  • Folien ohne gültige ABG oder ohne Kopie der ABG im Fahrzeug.

In solchen Fällen drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und im Extremfall die Stilllegung des Fahrzeugs. Daher mein Rat: Nutzen Sie nur geprüfte Folien mit ABG und halten Sie sich an die Montagevorgaben.

Design, Stil und Funktion in Balance

Beim Autoscheiben Tönen geht es nie nur um Optik. Eine gute Fahrzeugfolierung verbindet Design, Sichtschutz und Sicherheit. Gleichzeitig soll Ihr Fahrzeug zur Persönlichkeit passen – dezent, sportlich oder markant verspiegelt.

Mit der richtigen Tönungsfolie verbessern Sie:

  • Komfort: Weniger Blendung, reduzierte Hitze, entspannteres Fahren.
  • Privatsphäre: Getönte Scheiben schützen vor neugierigen Blicken.
  • Nachhaltigkeit: Geringere Aufheizung bedeutet weniger Klimaanlageneinsatz.
  • Werterhalt: UV-Schutz schont Polster, Kunststoffe und Kindersitze.

Wichtig ist, dass Sie ein stimmiges Gesamtbild schaffen. Die Tönung sollte zu Fahrzeugfarbe, Felgen und eventuellem Car Wrapping passen. Gleichzeitig müssen Außenspiegel, Rückleuchten und Sichtfelder frei bleiben, damit Sie sicher unterwegs sind.

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Vorteile der ABG-zertifizierten Folien von Folienmarkt.de

Bei Folienmarkt.de erhalten Sie ausschließlich Tönungsfolien mit gültiger ABG für den Straßenverkehr. Das ist kein Marketingversprechen, sondern eine klare technische und rechtliche Grundlage.

Für Sie bedeutet das:

  • Keine TÜV-Einzelabnahme nötig, solange die Folie gemäß ABG eingesetzt wird.
  • Eingelaserte ABG-Nummern auf der Folie – gut sichtbar, aber dezent.
  • ABG-Unterlagen werden mitgeliefert und können im Fahrzeug mitgeführt werden.
  • Transparente Angaben zu Lichtdurchlässigkeit, UV-Schutz und Einsatzbereich.

So verbinden Sie Rechtssicherheit mit echtem Mehrwert im Alltag. Gerade wenn Sie kostensensibel sind und Ihr Fahrzeug selbst bekleben möchten, ist das entscheidend. Sie sparen sich zusätzliche Wege zum TÜV und reduzieren das Risiko von Problemen bei Kontrollen.

Praxis-Tipps zur Montage, Eintragung und Unterlagen

Ob Sie Ihr Fahrzeug selbst folieren oder die Arbeit einer Werkstatt überlassen: Einige Punkte sollten Sie unbedingt beachten, um Diskussionen mit Prüfern oder Polizei zu vermeiden.

1. Vor der Montage: Auswahl und Planung

Überlegen Sie zuerst, welche Tönung zu Ihrem Alltag passt. Fahren Sie viel nachts oder hauptsächlich tagsüber? Transportieren Sie Kinder oder wertvolle Ladung?

  • Wählen Sie eine Helligkeit, mit der Sie auch bei Regen und Dunkelheit sicher fahren.
  • Planen Sie die Tönung in Kombination mit vorhandenen getönten Scheiben ab Werk.
  • Beachten Sie, dass die Windschutzscheibe nicht mit Tönungsfolie beklebt werden darf.

2. Während der Montage: Sauberkeit und Kennzeichnung

Für eine rechtssichere und optisch saubere Folierung ist sorgfältiges Arbeiten entscheidend. Aus meiner Erfahrung sind dies die häufigsten Fehler:

  • Schmutz oder Staub unter der Folie, der später zu Blasen führt.
  • Überklebte ABG-Kennzeichnung oder abgeschnittene Bereiche ohne Markierung.
  • Folie zu dicht an Dichtungen oder Gummis, was zu Ablösungen führt.

Nutzen Sie die Montageanleitungen und arbeiten Sie in Ruhe. Dann erzielen Sie auch als Einsteiger ein Ergebnis, das professionell aussieht.

3. Nach der Montage: Unterlagen und Kontrolle

Nach dem Bekleben ist die Arbeit noch nicht ganz erledigt. Für eine mögliche Kontrolle sollten Sie vorbereitet sein:

  • Führen Sie die ABG-Bescheinigung immer im Fahrzeug mit.
  • Prüfen Sie von innen und außen, ob die ABG-Nummern lesbar sind.
  • Achten Sie darauf, dass Spiegel, Kameras und Sensoren nicht beeinträchtigt werden.

Erfüllen Sie diese Punkte, ist eine zusätzliche Eintragung in der Regel nicht erforderlich. Sie sind mit Ihrem Fahrzeug rechtssicher unterwegs und vermeiden unnötigen Ärger.

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Ausgewählte Tönungsfolien mit ABG – Empfehlungen aus der Praxis

Auf Basis vieler Kundenprojekte und eigener Tests empfehle ich Ihnen vier Tönungsfolien, die sich im Alltag bewährt haben. Alle Varianten sind ABG-zertifiziert und für die Selbstmontage konzipiert.

Übersicht
Folie Vorteile Nachteile Empfohlen für
Tönungsfolien Mittelschwarz 20% – Meterware Klassische mittlere Tönung, kein Spiegeleffekt, einfache Selbstmontage, inklusive ABG-Zertifikat, UV-Schutz >98%, 5 Jahre Garantie Nicht für die Frontscheibe geeignet, Mindestbestellmenge 3 Meter Fahrer, die angenehme Verdunkelung ohne Extremoptik wünschen
Tönungsfolien Hellschwarz 35% – Meterware Leichte Tönung, dezente Optik, einfach zu montieren, ABG-Zulassung, 5 Jahre Garantie, sehr hoher UV-Schutz Nicht für Fahrer, die maximalen Sichtschutz möchten, Mindestbestellmenge 3 Meter Autobesitzer, die UV-Schutz und stilvolle Optik kombinieren möchten
Tönungsfolien Dunkelschwarz 7% Armo silber verspiegelt – Meterware Sehr dunkle Tönung mit starkem Spiegeleffekt, ABG-Zertifikat, kratzfest, hoher UV- und Wärmeschutz, Montageanleitung inklusive Sehr auffällige Optik, Mindestbestellmenge 3 Meter Fahrzeughalter, die Sichtschutz und Design vereinen möchten
Tönungsfolien Dunkelschwarz 5% – Meterware Extra dunkle Tönung ohne Spiegeleffekt, optimale Privatsphäre, inkl. ABG-Zertifikat, UV-Schutz >99% Sehr geringe Sicht nach außen bei Dunkelheit, Mindestbestellmenge 3 Meter Für maximale Verdunkelung auf hinteren Scheiben

Mit diesen Folien treffen Sie eine fundierte Wahl – je nachdem, ob Sie eher dezent getönt fahren möchten oder maximale Privatsphäre auf den hinteren Scheiben bevorzugen. Alle Varianten lassen sich mit etwas Geduld selbst montieren und sind auf die Anforderungen der StVZO abgestimmt.

Häufige Fragen zu ABE, ABG und Eintragung bei Autofolien

Was ist der Unterschied zwischen ABE und ABG bei Autofolien?

Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) spielt bei Tönungsfolien heute kaum noch eine Rolle. Entscheidend ist die ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung). Sie ist das anerkannte Prüfzeichen für Scheibentönungsfolien und wird durch eine Nummer in der Folie markiert. Nur mit ABG-zertifizierten Folien entfällt die TÜV-Einzelabnahme.

Brauche ich für meine Tönungsfolie eine Eintragung oder zum TÜV?

Wenn Ihre Autofolie eine gültige ABG besitzt und korrekt eingesetzt wird, benötigen Sie in der Regel keine zusätzliche Eintragung und keine TÜV-Vorführung. Die ABG-Unterlagen und die Markierung in der Folie reichen aus.

Wie erkenne ich eine ABG-Folie?

ABG-Folien erkennen Sie an der eingelaserten ABG-Nummer, die bei den Modellen von Folienmarkt.de in regelmäßigen Abständen auf der Innenseite angebracht ist. Zusätzlich erhalten Sie immer die passende ABG-Bescheinigung für Ihre Unterlagen.

Muss ich die Papiere der Folie immer mitführen?

Ja, führen Sie die Kopie der ABG stets im Fahrzeug mit. So können Sie sie bei einer Kontrolle – etwa durch Polizei oder Prüforganisation – direkt vorlegen und Missverständnisse vermeiden.

Was passiert, wenn meine Autofolie keine ABG besitzt?

Ohne gültige ABG dürfen Sie die Folie auf öffentlichen Straßen nicht nutzen. Andernfalls drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall die Stilllegung Ihres Fahrzeugs. Nutzen Sie daher ausschließlich geprüfte Produkte.

Sind alle Scheiben für die Tönungsfolie erlaubt?

Nein. Die Windschutzscheibe darf nicht vollflächig getönt werden, und für die vorderen Seitenscheiben gelten strenge Sichtbarkeitsregeln. Auf den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe sind Sie mit ABG-Folien deutlich flexibler.

Fazit: Rechtssicher tönen – mit System statt Risiko

Wenn Sie sich fragen: „Brauche ich für Autofolien eine ABE oder ABG und worauf muss ich bei der Eintragung achten?“, dann lautet die Essenz aus vielen Jahren Praxis: Setzen Sie durchgehend auf ABG-zertifizierte Tönungsfolien und halten Sie sich an die Montagevorgaben.

So profitieren Sie von:

  • spürbar mehr Komfort und Privatsphäre,
  • einem modernen, stimmigen Fahrzeugdesign,
  • Rechtssicherheit ohne unnötige Eintragungen,
  • nachhaltigerem Fahren durch weniger Klimaanlageneinsatz.

Mit den geprüften Lösungen von Folienmarkt.de erhalten Sie nicht nur hochwertige Folien, sondern auch die Fachkompetenz eines spezialisierten Teams. So wird aus einer einfachen Folierung eine durchdachte Verbesserung Ihres Fahrzeugs – technisch sauber, optisch überzeugend und rechtlich auf der sicheren Seite.

Interview: Fragen und Antworten – Praktische Tipps und Expertenwissen zu Brauche ich für Autofolien eine ABE oder ABG und worauf muss ich bei der Eintragung achten

Was ist der Unterschied zwischen ABE und ABG bei Autofolien?

Geschäftsführer Folienmarkt.de: Bei Autofolien wird oft wild mit Abkürzungen jongliert. Eine ABE ist die Allgemeine Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug oder ein Teil, die spielt bei Tönungsfolien heute praktisch keine Rolle mehr. Entscheidend ist die ABG, also die Allgemeine Bauartgenehmigung nach § 22a StVZO. Die ABG bescheinigt, dass die Folie in ihrer Bauart geprüft ist und sich im Zusammenspiel mit den Autoscheiben verkehrssicher verhält. Nur mit dieser Genehmigung sparen Sie sich die TÜV-Einzelabnahme komplett.

Brauche ich für meine Tönungsfolie eine Eintragung oder zum TÜV?

Geschäftsführer Folienmarkt.de: Die Kernfrage lautet ja: Brauche ich für Autofolien eine ABE oder ABG und worauf muss ich bei der Eintragung achten? Wenn Ihre Autofolie eine gültige ABG hat, entfällt in aller Regel die Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Eine TÜV-Einzelabnahme ist dann überflüssig, weil die Allgemeine Bauartgenehmigung genau das ersetzt. Sie müssen also nicht zum Prüfer fahren, daher sparen Sie Zeit, Gebühren und Diskussionen. Wichtig ist nur, dass die Folie korrekt angebracht wird und alle Bedingungen aus der ABG eingehalten werden.

Tipp: Achten Sie bei jeder Folierung darauf, dass in der ABG genau Ihr Fahrzeugtyp oder der relevante Scheibenbereich abgedeckt ist.

Wie erkenne ich eine ABG-Folie?

Geschäftsführer Folienmarkt.de: Eine seriöse Tönungsfolie für Autoscheiben erkennen Sie an zwei Dingen. Erstens an der eingelaserten ABG-Nummer direkt in der Folie, bei unseren Produkten alle 50 Zentimeter auf der Innenseite. Zweitens an der mitgelieferten Kopie der ABG. Ohne diese Kombination reden wir nicht über eine rechtssichere Lösung, sondern über Dekorfolie für den Bastelkeller.

Muss ich die Papiere der Folie immer mitführen?

Geschäftsführer Folienmarkt.de: Ja, ganz klar. Die ABG-Bescheinigung gehört ins Fahrzeug, genauso wie die Zulassungspapiere. Bei einer Kontrolle durch Polizei oder bei einer HU-Nachprüfung wollen die Beamten häufig sehen, ob die Tönungsfolien eine gültige Genehmigung haben. Liegt die Bestätigung im Handschuhfach, ist das Thema in zwei Minuten erledigt, dadurch vermeiden Sie unnötige Diskussionen über Betriebserlaubnis und StVZO.

Achtung: Wenn Sie die ABG-Unterlagen nicht mitführen, kann der Eindruck entstehen, dass die Autoscheiben unzulässig beklebt sind – dann drohen Auflagen oder Mängelberichte.

Was passiert, wenn meine Autofolie keine ABG besitzt?

Geschäftsführer Folienmarkt.de: Dann wird es heikel. Eine Folie ohne ABG auf öffentlichen Straßen bedeutet, dass die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erlöschen kann. Die Folgen reichen von Bußgeld und Punkten in Flensburg bis zur vorübergehenden Stilllegung. Gleichzeitig wird es im Schadenfall mit der Versicherung ungemütlich. Ich sage ganz deutlich: Wer bei getönten Scheiben spart und No-Name-Ware ohne Allgemeine Bauartgenehmigung klebt, spielt mit seiner eigenen Absicherung.

Sind alle Scheiben für die Tönungsfolie erlaubt?

Geschäftsführer Folienmarkt.de: Nein, und da herrscht viel Unsicherheit. Auf der Windschutzscheibe ist eine Tönung mit Folie grundsätzlich tabu, abgesehen von zugelassenen Sonnenschutzstreifen. Die vorderen Seitenscheiben müssen laut StVZO eine sehr hohe Lichtdurchlässigkeit behalten, dort sind Folien praktisch nicht mehr zulässig. Ab der B-Säule haben Sie aber Spielraum: Heckscheibe und hintere Seitenscheiben dürfen mit Tönungsfolien mit ABG beklebt werden, sofern mindestens ein funktionierender Außenspiegel auf jeder Seite vorhanden ist.

Wie wird die ABG-Nummer auf der Folie angebracht?

Geschäftsführer Folienmarkt.de: Die ABG-Nummer wird per Laser in die Innenseite der Tönungsfolie eingebracht. Sie ist dauerhaft vorhanden, bleibt aber dezent, damit das Glasdesign nicht gestört wird. Diese Markierung ist für Polizei, TÜV und Gutachter der schnelle Nachweis, dass es sich um eine genehmigte Autofolie handelt. Außerdem verhindert die Lasermarkierung, dass man irgendetwas nachträglich „dazudichtet“.

Wie gehe ich vor, um die Folie korrekt anzubringen?

Geschäftsführer Folienmarkt.de: Zuerst sollten Sie sich klar machen, welche Scheiben überhaupt beklebt werden dürfen. Anschließend arbeiten Sie strikt nach der Montageanleitung. Das bedeutet: Scheiben gründlich reinigen, Konturen zuschneiden, Folie mit Montagespray positionieren und mit Rakel blasenfrei ausstreichen. Unser Montageset ist darauf abgestimmt, dass auch Einsteiger saubere Ergebnisse erzielen. Wenn die Autoscheiben Tönen fachgerecht erfolgt, passt später auch der Eindruck beim Prüfer.

Tipp: Planen Sie genug Zeit ein und arbeiten Sie im Innenraum oder in einer staubarmen Garage, dadurch vermeiden Sie Einschlüsse in der Folierung.

Kann ich als Laie die Montage selbst machen?

Geschäftsführer Folienmarkt.de: Ja, das ist genau die Idee hinter unseren Tönungsfolien. Mit Anleitung, Video-Tutorials und dem richtigen Werkzeug schafft das ein geübter Heimwerker sehr gut. Viele Kunden starten mit einem Kombi oder Van und sind überrascht, wie professionell das Ergebnis wirkt. Wer sich unsicher ist, fängt mit einer leichteren Tönung an, zum Beispiel Hellschwarz, und tastet sich an dunklere Varianten heran.

Welche Folien sind besonders beliebt mit ABG?

Geschäftsführer Folienmarkt.de: Unsere Klassiker sind die Tönungsfolien Mittelschwarz 20 % und Hellschwarz 35 % als Meterware. Diese bieten einen guten Kompromiss aus Sichtschutz und Restlicht, deshalb eignen sie sich für viele Familienfahrzeuge. Für Kunden, die maximale Verdunkelung wollen, ist Dunkelschwarz 5 % oder die verspiegelt wirkende Dunkelschwarz 7 % Armo interessant. All diese Folien kommen mit ABG, werden lasermarkiert und machen die Frage nach zusätzlicher Eintragung in den Papieren meist überflüssig.

Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, welche Tönungsfolie optisch und technisch am besten zu Ihrem Fahrzeug passt, testen Sie Oberflächen und Tönungsgrade vorab in Ruhe.

Interview-Fazit: Klarheit bei ABG, weniger Stress beim TÜV

Geschäftsführer Folienmarkt.de: Für die meisten Tönungsfolien am Auto brauchen Sie heute keine aufwendige Einzelabnahme beim TÜV. Entscheidend ist eine gültige ABG, also die Allgemeine Bauartgenehmigung, kombiniert mit der Lasermarkierung in der Folie und der mitgeführten Bescheinigung. Wir liefern bei allen Autoscheibentönungsfolien die ABG-Kennzeichnung und die nötigen Unterlagen mit, somit sind Sie rechtlich sauber unterwegs und sparen Zeit bei der Eintragung. Wer sich an die Vorgaben zu Seitenscheiben, Heckscheibe und StVZO hält, bekommt ein professionelles Glasdesign ohne Risiko für die Betriebserlaubnis.

Quellen – Brauche ich für Autofolien ABE oder ABG? Eintragung einfach erklärt

Die folgenden seriösen Institute und Organisationen belegen die Aussagen in diesem Artikel:

1. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) – § 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

Status: Offizielle deutsche Rechtsverordnung (Deutschland)

Website: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html

Publikation: § 22a StVZO

Relevanz: Dieser Paragraph ist die zentrale Rechtsgrundlage. Er schreibt vor, dass bestimmte Fahrzeugteile, darunter auch Folien für Scheiben, eine amtlich genehmigte Bauart (Allgemeine Bauartgenehmigung, ABG) aufweisen müssen. Dies stützt die Kernaussage, dass eine ABG für Tönungsfolien unerlässlich ist.

Aussagen:

  • Genehmigungspflicht: In § 22a Abs. 1 Nr. 3 wird explizit festgelegt, dass „Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas“ in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.
  • Kennzeichnung: Nach § 22a Abs. 2 müssen diese Fahrzeugteile mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen (der ABG-Nummer) gekennzeichnet sein, um im Straßenverkehr verwendet werden zu dürfen.
  • Mitführpflicht: Wird eine Einzelgenehmigung erteilt, muss die Urkunde darüber mitgeführt werden, was die Wichtigkeit der Dokumentation unterstreicht. Bei einer ABG ersetzt die Kennzeichnung auf der Folie und die mitgelieferte Bescheinigung diesen Prozess.

2. Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – Erteilung der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG)

Status: Deutsche Bundesoberbehörde

Website: https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Typgenehmigungserteilung/typgenehmigungserteilung_node.html

Publikation: Informationen zur Typgenehmigungserteilung

Relevanz: Das KBA ist die für die Erteilung von Allgemeinen Bauartgenehmigungen (ABG) nach § 22a StVZO zuständige Behörde in Deutschland. Es ist die höchste autoritative Instanz, die bestätigt, dass eine Tönungsfolie geprüft und für den Straßenverkehr zugelassen ist. Die Existenz des KBA und seines Genehmigungsverfahrens belegt die Notwendigkeit einer offiziellen Prüfung.

Aussagen:

  • Zuständigkeit: Das KBA ist verantwortlich für die Erteilung nationaler Genehmigungen für Fahrzeugteile, einschließlich der ABG für Tönungsfolien.
  • Verfahren: Hersteller müssen ihre Produkte beim KBA prüfen und genehmigen lassen, um eine ABG-Nummer zu erhalten.
  • Vertrauenswürdigkeit: Eine vom KBA erteilte ABG ist der offizielle Nachweis, dass eine Folie den gesetzlichen Anforderungen in Deutschland entspricht und ohne weitere Eintragung verwendet werden darf.

3. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) – § 40 Scheiben und Sichtfeld

Status: Offizielle deutsche Rechtsverordnung (Deutschland)

Website: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__40.html

Publikation: § 40 StVZO

Relevanz: Dieser Paragraph begründet, warum Tönungsfolien nicht uneingeschränkt auf allen Scheiben angebracht werden dürfen. Er definiert die grundlegenden Anforderungen an die für die Sicht des Fahrers wichtigen Scheiben und stützt damit die Aussagen zu den Einschränkungen an Windschutzscheibe und vorderen Seitenscheiben.

Aussagen:

  • Anforderung an Sichtscheiben: § 40 Abs. 1 legt fest: „Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.“
  • Einschränkung für Folien: Diese Vorschrift verbietet faktisch das Anbringen von Tönungsfolien auf der Windschutzscheibe und den vorderen Seitenscheiben, da diese die Lichtdurchlässigkeit unzulässig verringern würden.
  • Grundlage für ABG-Bedingungen: Die in der ABG für Tönungsfolien festgelegten Auflagen (z.B. die Beschränkung auf die hinteren Scheiben) basieren direkt auf den Vorgaben des § 40 StVZO.

Wissenschaftliche Institute & Organisationen zur Belegung

Die folgenden 3 seriösen wissenschaftlichen Institute, Behörden oder Organisationen belegen die Kernaussagen dieses Artikels:

1. ADAC e.V. – [Art: Fachverband]

Publikation/Quelle: Artikel „Autoscheiben tönen: Was ist erlaubt & was kostet es?“

Belegte Aussage: Bestätigung der ABG-Pflicht, der zulässigen Scheibenbereiche und der Bußgelder bei Verstößen.

Link: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/pflege/autoscheiben-toenen/

2. TÜV Rheinland – [Art: Technische Prüforganisation]

Publikation/Quelle: Informationen zu „Tuning – Rechtliche Vorgaben“

Belegte Aussage: Unabhängige Bestätigung, dass für Scheibenfolien eine Bauartgenehmigung erforderlich ist und die Verwendung auf die hinteren Scheiben beschränkt ist.

Link: https://www.tuv.com/landingpage/de/tuning-rechtliche-vorgaben/

3. Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – [Art: Behörde]

Publikation/Quelle: Offizielle Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen

Belegte Aussage: Das KBA ist die maßgebliche deutsche Behörde, die die Rechtmäßigkeit von Tönungsfolien durch die Vergabe der ABG bestätigt.

Link: https://www.kba.de/

Zusammenfassung – Rechtliche Einordnung von Tönungsfolien

Die rechtlichen Anforderungen an Tönungsfolien in Deutschland sind klar geregelt. Die Grundlage bildet die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), insbesondere der § 22a StVZO, der eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) für Folien auf Fahrzeugscheiben vorschreibt. Diese Genehmigung wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Zusätzlich begrenzt der § 40 StVZO die Anbringung auf die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe, da die für die Sicht des Fahrers wichtigen Scheiben klar und lichtdurchlässig bleiben müssen. Renommierte Organisationen wie der ADAC e.V. und der TÜV Rheinland bestätigen diese Vorschriften und weisen auf die Konsequenzen bei Nichtbeachtung hin, die von Bußgeldern bis zum Erlöschen der Betriebserlaubnis reichen. Für eine rechtssichere Nutzung ist es daher entscheidend, ausschließlich Folien mit einer gültigen ABG zu verwenden und die ABG-Bescheinigung im Fahrzeug mitzuführen.